Allgegenwart
(lat.: omnipraesentia)
Siehe auch bei Eisler
und Kirchner
Definition
des Begriffs »Allgegenwart«
Unter dem Begriff Allgegenwart
wird hier die Fähigkeit verstanden, zu jeder Zeit und an jedem Ort in allem
und jedem der Möglichkeit nach irgendwie wirklich anwesend
sein zu können. Sieht man einmal vom Pantheismus
ab, nach dem Gott hier und jetzt
in der Raum-Zeit dieses Weltalls weilen und sein Wesen in allen Dingen und Wesen
dieser Welt entfalten (werden) soll, kann die Möglichkeit
überall in allem präsent zu sein, eigentlich nur auf eine überdimensionale
(Raum und Zeit überschreitende) und übersinnliche
(die menschlichen Sinne übersteigende) Art
und Weise geschehen.
Allgegenwart
ist unabdingbare Voraussetzung für Allmacht
und Allwissenheit, d. h. das allerhöchste
Wesen muss zwar überall (an jedem Ort und zu jeder
Zeit) anwesend sein (werden) können,
sofern es das will. Keinesfalls
muss es aber an jedem Ort und
zu jeder Zeit immer anwesend sein, sofern es das nicht
will. Andernfalls würde es zu unauflösbaren Widersprüchen
kommen, die nicht mit den göttlichen Eigenschaften Allmacht,
Allwissenheit, Freiheit und Vollkommenheit
vereinbart werden können.