Allgegenwart (lat.: omnipraesentia)
Siehe auch bei Eisler und Kirchner

Definition des Begriffs »Allgegenwart«
Unter dem Begriff Allgegenwart wird hier die Fähigkeit verstanden, zu jeder Zeit und an jedem Ort in allem und jedem der Möglichkeit nach irgendwie wirklich anwesend sein zu können. Sieht man einmal vom Pantheismus ab, nach dem Gott hier und jetzt in der Raum-Zeit dieses Weltalls weilen und sein Wesen in allen Dingen und Wesen dieser Welt entfalten (werden) soll, kann die Möglichkeit überall in allem präsent zu sein, eigentlich nur auf eine überdimensionale (Raum und Zeit überschreitende) und übersinnliche (die menschlichen Sinne übersteigende) Art und Weise geschehen.

Allgegenwart ist unabdingbare Voraussetzung für Allmacht und Allwissenheit, d. h. das allerhöchste Wesen muss zwar überall (an jedem Ort und zu jeder Zeit) anwesend sein (werden) können, sofern es das will. Keinesfalls muss es aber an jedem Ort und zu jeder Zeit immer anwesend sein, sofern es das nicht will. Andernfalls würde es zu unauflösbaren Widersprüchen kommen, die nicht mit den göttlichen Eigenschaften Allmacht, Allwissenheit, Freiheit und Vollkommenheit vereinbart werden können.