Doppelgänger oder Bilokation (von lat bi = 2 und locus = Ort)

Als Bilokation wird die scheinbare Fähigkeit einer Person bezeichnet, an zwei oder mehr Orten gleichzeitig sein zu können. Dies hat eindeutig zur Folge, dass im Körper ein- und derselben Person mehr als nur ein Ich vorhanden sein muss. Bei der Bilokation handelt es sich um ein Phänomen, das seit Jahrhunderten bekannt und gut dokumentiert ist.

Der Ausdruck »Doppelgänger« soll auf Jean Paul (1763-1825) zurückgehen


Carl du Prel definiert den Doppelgänger wie folgt:

Doppelgänger
1. Im Leben
a) Als unwillkürliche Trennung: Doppelgänger.
b) Als willkürliche Trennung: Majavi-Rupa.
c) Als Trennung durch fremden Willenszwang: Citation.

2. Im Sterben.

3. Nach dem Tode
a) Als willkürliche Darstellung des Astralleibes: Gespenster.
b) Als veranlasste Darstellung: Materialisation; Nekromantie.

Ob nun alle diese logischen Möglichkeiten durch Tatsachen gedeckt werden, muss sich im weiteren Verlaufe zeigen, und wenden wir uns zunächst zum Doppelgänger.

Die Doppelgängerei enthält den anschaulichen Beweis von der Existenz eines organisierenden Prinzips, eines Astralleibes, und - in Verbindung mit ihren psychischen Phänomenen - eines transzendentalen Subjekts. Sie beweist ferner die Trennbarkeit des Astralleibes vom Körper, die hier unwillkürlich eintritt, d. h. vom Willen des lebenden Menschen unabhängig ist. Dieser Trennungsprozess ist auch unabhängig vom Bewusstsein des Lebenden, dagegen können in bezug auf das Resultat der Trennung wiederum zwei Fälle unterschieden werden:

a)
dass der Mensch seinen eigenen Doppelgänger sieht,
b) dass der Doppelgänger in der Entfernung von anderen gesehen wird.

In beiden Fällen ist der Astralleib räumlich getrennt vom Körper und befindet sich an einem Orte, wo der körperliche Zwilling nicht ist.

In bezug auf den Trennungsprozess des Astralleibes vom Körper in der Doppelgängerei sind wir noch vollständig im Dunkeln und müssen die Tatsachen eben hinnehmen, wie sie sind. In bezug auf das Resultat aber müssen wir unsere Aufmerksamkeit hauptsächlich der Frage zuwenden, welcher transzendentale Bewusstseinsgehalt dem selbständigen Astralleib zugesprochen werden kann, und welches Verhältnis zwischen diesem und dem sinnlichen Bewusstsein des Lebenden besteht.

Von der unwillkürlichen Doppelgängerei ist seit ältesten Zeiten die Rede. Von den Indern abgesehen, wird schon von Pythagoras, der an Seelenwanderung glaubte, berichtet, dass er gleichzeitig an zwei Orten von dortigen Freunden gesehen und gesprochen wurde.
(Jamblichus: Vita Pythg. C28)


Ebenso berichtet Plinius, dass Hermotimus ein Doppelgänger gewesen (Plinius: hist. nat. 13.7), wobei noch erwähnenswert ist, dass nach Diogenes Laertius (Diogenes Laertius VIII 4. und 5) dieser Hermotimus einer von jenen gewesen sein soll, in deren Leib sich die Seele des Pythagoras reinkarnierte. (Tertullian: de an. 2. 44).

In der Bibel wird der Doppelgänger »Engel« genannt. Als die Magd Rhode die Stimme des verhafteten und im Gefängnis befindlichen Apostels Petrus vor der Türe vernahm, meinten einige der Anwesenden, es sei sein Engel. (Apostelgeschichte 12, 13 – 15)

Die Doppelgängerei in ihrer Unwillkürlichkeit tritt nicht nur unab­hängig vom Bewusstsein ein, sondern hat sogar eine mehr oder minder große Verdunklung des sinnlichen Bewusstseins zur Voraussetzung. Lord Byron, der von sich selbst behauptet, Doppelgänger gewesen zu sein, berichtet, was ihm der Staatssekretär Peel mitteilte, er hätte Byron 1810 in der St. James Straße begegnet, doch sei der Doppelgänger schweigend an ihm vorübergegangen, ohne ihn anzureden. Zwei Tage später zeigte Peel dem Bruder Byrons auf der Straße wieder das Phantom, das dieser sogleich erkannte. Ein anderer sah den Doppelgänger Byrons seinen Namen auf die Liste der nach der Gesundheit des Königs - der damals wahnsinnig war - Nachfragenden setzen. Zu dieser Zeit nun lag Byron in einem heftigen Fieber in Patras. »Ich zweifle nicht«, schreibt er, »dass wir durch irgend einen uns unbekannten Prozess dem Scheine nach doppelt sein können, aber welcher von den beiden in diesem Augenblick wirklich ist, überlasse ich Ihnen zu entscheiden. Das einzige, was ich hoffe und wünsche, ist, dass mein zweites Ich sich wie ein Gentleman beträgt.« (Kerner: Blätter aus Prevorst. III. 161).

Du Prel leitet aus dem Doppelgängerphänomen ab, dass im Körper einer jeder Person zwei Seelen wohnen, die im Normalfall nichts voneinander wissen: eine transzendentale (übersinnliche), deren Reich im Unterbewusstsein angesiedelt ist und eine sinnliche, deren Erscheinungsform auf das irdische Selbstbewusstsein beschränkt ist.

Es genügt also die Analyse des lebenden Menschen zum Nachweis von Fähigkeiten, die nicht dem Leibe, also einer Seele angehören, und wer etwa selbst dem Somnambulismus die wissenschaftliche Begründung absprechen wollte, müsste darauf aufmerksam gemacht werden, dass äußersten Falls sogar der Hypnotismus genügt, die organisierende Seele und deren Identität mit der denkenden zu erkennen.

Was nun diese Frage Byrons betrifft, so kann sie nur gelöst werden durch Unterscheidung zwischen irdischer Person und transzendentalem Subjekt. Weil wir nun dem letzteren, der Seele, sowohl Denken als Organisieren zusprechen müssen, so würde sich die Frage dahin zuspitzen, ob an der Erzeugung des Doppelgängers nur die organisierende Seele tätig ist, oder ob das Phantom auch von transzendentalem Bewusstsein, und in welchem Grade, geleitet ist? Diese Frage ist so leicht nicht zu entscheiden; denn das sinnliche Bewusstsein gibt keinen Aufschluss über den Helligkeitsgrad des Doppelgängerbewusstseins. Nur das etwa ließe sich sagen - weil analoge Erscheinungen des Somnambulismus dafür sprechen - dass das Bewusstsein im Doppelgänger der Verdunkelung des Bewußtseins im Lebenden umgekehrt proportional vorauszusetzen ist. Da nun die organisierende Funktion auf beide Zwillinge mehr oder minder gleichmäßig verteilt zu sein scheint, müsste der Akzent der Individualität dort liegen, wo das hellere Bewusstsein zu finden ist. Damit sind wir aber auf die Entscheidung von Fall zu Fall verwiesen; es muss in jedem einzelnen untersucht werden, welcher Verdunkelungsgrad des sinnlichen Bewusstseins vorhanden ist, und welche Arten von Tätigkeiten der Doppelgänger vornimmt, weil wir nur aus diesen, also auf indirektem Wege, auf das die Handlungen begleitende Bewusstsein schließen können.

Nehmen wir zur Vergleichung einen anderen Fall, wo eine Verdunklung des sinnlichen Bewusstseins gar nicht vorhanden gewesen zu sein scheint, der gleichwohl sichtbare Doppelgänger aber auch keine Tätigkeit vornimmt, die auf ein Bewusstsein in ihm schließen ließe: Der Kirchenrat Horst erzählt als Augenzeuge folgendes: Ein junger Gelehrter kam in das von Horst bewohnte Haus, um dort dem Familienvater einen Besuch zu machen. Da er im Hause bekannt war, begnügte man sich, ihm zu sagen, dass der Vater oben in seinem Arbeitszimmer sei, wohin alsdann der junge Mann hinaufging. In diesem Augenblick sahen nun mehrere den Vater in dem ans Haus stoßenden Garten, man eilte daher die Treppe hinauf, um bei dem jungen Manne den Irrtum zu berichtigen, den nun Horst starren Blickes unter der Türe stehen sah. Beide erblickten den Hausvater in derselben Kleidung, die er im Garten getragen, an seinem Schreibpult sitzend, als ob er arbeitete; im gleichen Augenblick rief der Vater unten, man möchte zu ihm in den Garten kommen. Man schloss die Türe, verständigte sich bezüglich der Geheimhaltung des Vorfalls und traf unten den Vater mit Gartenarbeit beschäftigt. Bekanntlich wird nämlich die Doppelgängerei als Vorbote des Todes angesehen, der aber in diesem Falle nicht eintrat. (Horst: Deuteroskopie. II. 140)

Dieser Fall gibt keinen Anlass anzunehmen, dass die Individualität in den Doppelgänger verlegt worden wäre. Der Hausvater scheint in gewohnter Beschäftigung und im normalen Bewusstseinszustand im Garten gewesen zu sein, während der Doppelgänger zwar am Schreibpult saß, als ob er arbeite, von einer wirklichen Arbeit aber keine Rede ist. Bei solchen Gebilden scheint also nur die organisierende Funktion der Seele tätig zu sein. Sobald nun aber der Doppelgänger Tätigkeiten vornimmt, wobei an Stelle des meist nachtwandlerischen Bewusstseins vielmehr ein klares Bewusstsein und Selbstbewusstsein vorauszusetzen ist, dann allerdings ist man zur Frage berechtigt, wo nun die Indi­vidualität ist, und sie wird zu Gunsten des Doppelgängers beantwortet werden müssen, wenn zugleich das sinnliche Bewusstsein verdunkelt ist.

Nach den Berichten, welche vorliegen, aber leider zerstreut sind - von einer Monographie über dieses Thema ist mir nichts bekannt, dafür haben wir deren genug über Pilze, Läuse, Bandwürmer und sonstige Parasiten des Menschen - kommt diese Erzeugung des Doppelgängers als einseitige Funktion der organisierenden Seele nicht selten vor, wobei das Bewusstsein des Menschen normal bleibt; am anderen Endpunkt der Linie liegen dagegen jene Fälle, wobei vollständige Verdunkelung des sinnlichen Bewusstseins und kataleptischer Zustand des Organismus eintreten, der Doppelgänger aber dann auch beide Seelenfunktionen vereinigt und seine Tätigkeit klares Bewusstsein verrät. Zwischen diese beiden extremen Endfälle lässt sich die große Anzahl der vorliegenden Berichte einschalten. Im ersteren Falle verhält sich der Doppelgänger untätig oder doch nur selbstbewusst, der lebende Mensch dagegen behält seine normale Individualität; im letzteren Falle wird der Organismus kataleptisch und bewusstlos, und die Individualität ist verlegt in den Doppelgänger. Im ersteren Falle kann der Doppelgänger dem sinnlichen Bewusstsein objektiv gegenüberstehen; im letzteren Falle kann der kataleptische Organismus zum Objekt des Doppelgängerbewusstseins werden. In beiden Fällen aber scheint die Abtrennung des Doppelgängers vom Menschen keine vollständige zu sein; es bestehen noch Verbindungsfäden der Bewusstseinshälften, ja eine Solidarität der beiden Leiber ist vorhanden.

Das Befremdliche solcher Anschauungen wird um vieles gemindert, wenn wir uns der im Somnambulismus auftretenden Erscheinungen erinnern. Da sich in demselben ein transzendentales Bewusstsein geltend macht und ein ausgesprochener Dualismus des sinnlichen und des bis zum Hellsehen gesteigerten transzendentalen Bewusstseins stattfindet, so stehen wir unmittelbar vor der Nötigung, mit Kant zwischen unserer Person und unserem Subjekt zu unterscheiden. Es gilt also der Satz, den ich in der »Philosophie der Mystik« ausgeführt habe: »Das Selbstbewusstsein des Menschen erschöpft nicht seinen Gegenstand«. Wenn sich nun zeigen würde, dass auch der Doppelgänger hinsichtlich seines Bewusstseinsgehaltes sehr verschieden dem Grade nach und wohl nie so sich verhält, dass wir ihn als den Träger des ungeschmälerten transzendentalen Bewusstseins ansehen dürfen, so ist dieses Rätsel nicht größer als das unserer irdischen Existenz; denn auch in dieser erschöpft unser Selbstbewusstsein nicht unser Wesen. Da ferner alle Arten von körperlicher Darstellung, mögen wir sie nun irdische Geburt nennen, oder Doppelgänger, oder Gespenstererscheinung, oder Materialisation, als wesentlich gleich und in der organisierenden Funktion der Seele begründet angesehen werden müssen, so lässt sich vorweg vermuten, dass der im irdischen Leben gegebene Fall, nämlich das Hinausragen unseres Wesens über unser Selbstbewusstsein, auch in den anderen Fällen gegeben sein wird. Alle diese Fälle könnten als »Materialisation«, d. h. Verdichtung des Astralleibes bis zur Sichtbarkeit, bezeichnet werden, wovon nur der Umstand uns abhält, dass der Spiritismus auf das Wort bereits Beschlag gelegt hat. Ebenso könnte man alle Fälle von transzendentalem Bewusstsein als »zweites Gesicht« bezeichnen, wenn dieses Wort nicht bereits für die schottische Spezialität reserviert worden wäre. S. 384-388

Die Frage: was sind wir im Leben? ist somit soweit beantwortet, als es das Unsterblichkeitsproblem erfordert. Wir haben im Leben die Gleichzeitigkeit der zwei Personen unseres Subjekts, in durchaus verschiedenen und doch räumlich zusammenfallenden Welten lebend. Die Trennung der Personen und der Welten beruht nur auf der Isolation des sinnlichen vom transzendentalen Bewusstsein. Da nun der Tod lediglich die irdische Persönlichkeit beseitigen kann, so ergibt sich durch Subtraktion, dass das transzendentale Subjekt verbleibt, für welches zunächst das Dass der Unsterblichkeit bewiesen ist. Das Wie derselben kann nun aber kein anderes sein, als welches sich bereits im Somnambulismus offenbart, nur dass wir dem transzendentalen Subjekt als normale Fähigkeiten, und ohne Zweifel auch noch gesteigert, zusprechen müssen, was innerhalb des irdischen Lebens nur als abnorme Fähigkeit in die Erscheinung tritt.

Wenn wir die Existenz des Menschen anheben lassen mit seiner Geburt und sein Wesen durch den Inhalt seines Selbstbewusstseins er­schöpft sein lassen, dann wird es immer unmöglich sein, die Unsterblichkeit zu beweisen; denn dass sein sinnliches Erkennen vom organischen Apparat des Gehirns abhängig sei, muss dem Materialismus zugegeben werden, und dass wir im Tode ein ganz neues Erkennen erwerben sollten, kann nicht zugestanden werden. Durch eine im Tod erst zu erwerbende Veränderung können wir nicht unsterblich werden. Nur etwas bereits Vorhandenes, wenngleich Latentes, kann den Tod überdauern. Dieses für unser Bewusstsein Latente ist das transzendentale Subjekt, die organisierende und denkende Seele. Als organisierend geht die Seele dem Körper vorher und überdauert ihn; Präexistenz und Postexistenz sind also notwendige Folgerungen aus jenen empirischen Tatsachen, die auf ein organisierendes Prinzip schließen lassen, während die denkende Natur dieses organisierenden Prinzips aus den Tatsachen der transzendentalen Psychologie sich ergibt. Beide Existenzweisen, in welchen die Seele sich mit dem irdischen Körper noch nicht bekleidet oder ihn wieder abgelegt hat, sind verschieden von der in der Mitte liegenden irdischen Existenz. In dieser sind wir auf das sinnliche Bewusstsein beschränkt, und daraus folgt notwendig, dass wir erinnerungslos in dieses Dasein treten, wie ja auch die Somnambulen aus ihrer transzendentalen Existenz erinnerungslos erwachen. So wenig aber die transzendentale Existenzweise durch den Tod erst erworben werden kann, so wenig kann sie durch die Geburt verloren gehen; sie muss vielmehr neben und während der irdischen Existenz ungeschmälert vorhanden sein, wenn sie auch für unser sinnliches Selbstbewusstsein zurücktritt.

Für unser Problem sind damit zwei wichtige Sätze festgestellt:

1. Wir sind nicht mit unserem ganzen Wesen in das irdische Dasein versenkt; unser Selbstbewusstsein während desselben ist auf unsere sinnliche Erscheinungsform beschränkt, das transzendentale Subjekt bleibt uns (im Normalzustand) unbekannt.

2. Dieses Subjekt kann durch die teilweise Versenkung ins irdische Dasein nicht vernichtet werden, es muss also die Gleichzeitigkeit der beiden Personen unseres Subjekts während der Dauer des irdischen Lebens ausgesprochen werden; das Jenseits steht uns nicht bevor, sondern wir sind bereits darin.

Diese logischen Schlussfolgerungen werden durch die Tatsachen der Mystik bestätigt: die organisierende Kraft der Seele ist in der Präexistenz vorhanden, sonst käme es nicht zur irdischen Geburt; sie ist während des irdischen Lebens vorhanden, wie die Doppelgängerei beweist; endlich ist sie vorhanden nach dem Tode, wofür die unzähligen Fälle von Materialisationen und Gespenstererscheinungen sprechen. Ebenso muss eine transzendentale Erkenntnisweise vor der Geburt vorhanden sein, denn die irdische Vernunft kann nicht aus Unvernunft entstehen; sie ist ferner vorhanden während unseres irdischen Lebens, z. B. in dem räumlichen und zeitlichen Fernsehen der Somnambulen, welches nicht leiblich bedingt ist; sie verbleibt uns endlich im Tode, was aus dem Parallelismus zwischen den Fähigkeiten der Somnambulen und denen der sogenannten Geister hervorgeht.

Die menschliche Vernunft kann Gewissheit in ihrer Erkenntnis erreichen durch deduktive logische Folgerungen aus einem an die Spitze gestellten unbestreitbaren Satz, und durch induktive Folgerungen aus den Tatsachen der Natur. Der größte Grad von Gewissheit ist offenbar dann vorhanden, wenn auf beiden Wegen das gleiche Resultat erreicht wird. Nun habe ich an die Spitze meiner seitherigen Untersuchungen gewisse Naturtatsachen, insbesondere die Organprojektion von Professor Kapp gestellt; aus dieser folgen deduktiv die Tatsachen der Mystik: Doppelgänger, Gespenster und Materialisationen. Stellen wir dagegen diese mystischen Erfahrungstatsachen an die Spitze, so folgt aus ihnen induktiv die monistische Seelenlehre, die Organisationsfähigkeit der Seele. Vergleichen wir nun diesen hohen Grad von Gewissheit mit dem auf einem durchaus verschiedenen Gebiete: Als Kant die Entstehung des Sonnensystems erklärte, stellte er an die Spitze einen bestreitbaren Satz: die Existenz kosmischer Nebel. Die Existenz solcher Gebilde war nämlich damals noch bestreitbar; man hielt sie für Sternhaufen, die nur der großen Entfernung wegen als zusammenhängende Gebilde erschienen. Die Hypothese Kants wurde gleichwohl von der Wissenschaft angenommen, weil sich aus dem damals noch bestreit­baren Satz die besondere Beschaffenheit des Sonnensystems deduktiv ableiten ließ: der rotierende Zentralkörper, die gleichsinnige Bewegung der Planeten, die Saturnringe etc. Seither ist die Existenz wirklicher, nicht bloß optischer kosmischer Nebel spektralanalytisch bewiesen worden, und aus den Erscheinungen an diesen Nebeln, sowie aus anderen seither bekannt gewordenen Tatsachen des Sonnensystems kann jetzt induktiv die Hypothese von Kant bewiesen werden. Meine Erklärung des Menschenrätsels geht nun aber von unbestreitbaren Naturtatsachen aus und zieht daraus deduktiv eine Reihe logischer Folgerungen, deren jede durch eine induktive Erfahrungstatsache gedeckt ist. Der Widerstand, den diese Hypothese erfährt, liegt demnach keineswegs an ihrer mangelhaften logischen Berechtigung, sondern nur an ihrem Widerspruch mit unseren Denkgewohnheiten, der so groß ist, dass wir darüber sogar Tatsachen leugnen, wenn sie nicht in unsere Systeme, den begrifflichen Niederschlag der jeweiligen Denkgewohnheit, passen.

Wenn nun das Dass der Unsterblichkeit deduktiv und induktiv bewiesen ist, so handelt es sich nur mehr um das Wie derselben. Es ist wenig damit gedient, wenn wir den Zustand nach dem Tode dem vor geburtlichen gleichstellen, von dem wir nichts wissen. Dagegen fällt Licht auf die Sache, wenn wir die Gleichzeitigkeit des transzendentalen und des irdischen Menschen bedenken. Zwar ist das transzendentale Bewusstsein vom irdischen durch das Gehirn und dessen Empfindungsschwelle isoliert, aber diese Isolation kann keine vollständige sein, weil jene Schwelle biologisch und darum auch individuell beweglich ist. In Zuständen aufgehobener sinnlicher Existenzweise leuchtet demnach die transzendentale hindurch, wenn sie auch nicht in völliger Reinheit sich darstellt. Der Schluss von der somnambulen
Erkenntnis- und Wirkungsweise auf die jenseitige ist also gerechtfertigt.

Gemäß der Gleichzeitigkeit der beiden Personen unseres Subjekts, die der Apostel Paulus mit den Worten ausdrückt: »Wir wandeln schon hier auf der Erde im Himmel« - ist es vorweg sehr wahrscheinlich, dass unser transzendentales Wesen ausnahmsweise Gegenstand der Erfahrung werden kann. Wir können nicht in zwei total getrennte Hälften auseinanderfallen; denn was diese trennt, ist eine bewegliche Schwelle. Das charakteristische Merkmal transzendentaler Funktionen wäre aber ihre Unerklärbarkeit aus körperlicher Bedingtheit; eben darum werden sie erst mit dem Zurücktreten der irdischen Existenzweise Gegenstand der Erfahrung. Aus diesen Funktionen können wir aber auf die jenseitigen schließen gemäß der Gleichzeitigkeit unserer beiden Wesenshälften. Die irdische Geburt ist kein transzendentaler Tod, der irdische Tod ist keine transzendentale Geburt; Geburt und Tod betreffen nur unser körperliches Wesen, das transzendentale bleibt davon unberührt. So wie es sich ausnahmsweise im Leben zeigt, so muss es im wesentlichen auch nach dem Tode sein, der an ihm nichts verändert. S.496-499
Carl du Prel: Die Psyche und das Ewige, Grundriss einer transzendentalen Psychologie, Herausgegeben und mit einer Einführung versehen von Anton Brieger